(häufig gestellte Fragen)
Die Kommunikation zwischen Koordinator und Cloud ist verschlüsselt. Die Authentifizierung der Kommunikationsteilnehmer ist über X.509-Zertifikate abgesichert.
Die Webseite ist durch ein Zertifikat abgesichert und Nutzer müssen sich mit Konto&Kennwort authentifizieren
Ein einzelner Koordinator kann über 200 Endgeräte steuern (TI CC2652)
Reder Router verlängert die Reichweite.
Jedes Gerät, dass permanent mit Strom versorgt wird, ist ein Router.
Der Schwerpunkt von ZigBee liegt in kurzreichweitigen Netzwerken bis 100 m im Innenbereich und bis 300 m im Sichtlinie.
Auf Basis zuvor aufgestellter Anforderungskriterien wird die Software in der später verwendeten Umgebung installiert, geprüft und nach erfolgreichem Abschluss freigegeben. Dabei ist entscheidend, dass sich die Validierung auf den tatsächlichen Einsatz der Software im konkreten Prozess bzw. Betriebsumfeld konzentriert.
Es wird beratend und mitwirkend begleitet.
Die Prüfung erfolgt anhand von Testszenarien, welche die zuvor definierten Anforderungskriterien enthalten. Die Tests sollen nicht nur die reine Systemfunktionalität belegen, sondern den Einsatz in der Betriebsumgebung bzw. im konkreten Prozess inklusive der dazugehörigen Risiken nach messbaren Kriterien prüfen. Somit sollen möglichst alle relevanten Anwendungsfälle und Risikopotenziale, die mit dem Einsatz der Software verbunden sind, abgedeckt und beherrschbar gemacht werden.
Natürlich muss dann das Koordinator-Gerät über Internet und die IT-Infrastruktur des Betreibers erreichbar sein.
Die Applikation kann auch auf einem Betreiber-eigenen Server installiert werden, der als Betriebssystem Linux nutzt.
Support/Instandhaltung müssen vom Betreiber-Unternehmen selbst geleistet werden, wenn die Applikation nicht in der Cloud betrieben wird.
– ein Linux-System als PaaS (platform as a service) zur Verfügung stellt oder
– die Applikation als DotNet-Core Applikation in der Microsoft-Cloud (Microsoft-Azure) neu implementiert wird
Keine Lösung deckt jedoch die Erfordernisse eines industriellen Betreibers vollständig ab:
– Konsole/Dashboard in der Cloud aber gesteuerter Verbund von Geräten im Betrieb
– mehrere Koordinatoren im Verbund für EINE gemeinsame Konsole/Dashboard
– Festlegung auf eine beschränkte Menge von definierten Farben für die Lampen
Es wurde darauf verzichtet, weil das WLAN (IEEE 802.11) des Koordinator-Gerätes und die Kommunikation über Zigbee (IEEE 802.15.4) in demselben Frequenzbereich (2.4GHz) liegen und sich damit gegenseitig beeinflussen können
Es ist allerdings möglich, das WLAN auf 5 GHz zu nutzen
Das Koordinator-Gerät schaltet sich selbst aus, wenn der USB-Stick mit der ZigBee-Antenne entfernt wird. Der Vorgang dauert ein paar Sekunden.
Das Koordinator-Gerät startet automatisch, wenn die Stromversorgung angeschaltet wird.
Das Koordinator-Gerät kann um einen Taster erweitert werden, mit dem der Einschalt- und der Ausschalt-Vorgang ausgelöst wird.
Wählen Sie eine Data-only SIM, wie sie für Tablet-PCs/Surfsticks angeboten werden, da keine Telefonverbindung genutzt werden soll
Es gibt Angebote für SIM-Karten im IoT-Bereich. Diese erfordern die Einbindung der gesamten Lösung in die Plattform des Anbieters. Sie sind ansonsten nicht einsetzbar. Das Datenvolumen ist hier sehr beschränkt
Die SIM-Karte darf keine PIN erfordern. Sie muss entsperrt werden.
Sollten Sie Konsole/Dashboard auf einem Koordinator-Gerät betreiben wollen, muss die Mobilfunk-Anbindung eine öffentliche und statische IP-Adresse zur Verfügung stellen, damit sie die Bedienoberfläche erreichen können
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).